Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe Insemination; Begründung von Unterhaltsansprüchen des Kindes; Widerruf der Zustimmung des Ehemannes
BGH, Beschluß vom 03.05.1995 - Aktenzeichen XII ZR 29/94
DRsp Nr. 1995/5396
Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe Insemination; Begründung von Unterhaltsansprüchen des Kindes; Widerruf der Zustimmung des Ehemannes
»a) Eine Vereinbarung zwischen Eheleuten, mit welcher der Ehemann sein Einverständnis zu einer heterologen Insemination erteilt, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten berechtigenden Vertrag zugunsten des aus der heterologen Insemination hervorgehenden Kindes, aus dem sich für den Ehemann dem Kind gegenüber die Pflicht ergibt, für dessen Unterhalt wie ein ehelicher Vater zu sorgen. b) Bis die zur Schwangerschaft führende Insemination durchgeführt worden ist, kann der Ehemann seine Zustimmung seiner Ehefrau gegenüber im Grundsatz frei widerrufen und auf diese Weise die mit der Zustimmung verbundene Vereinbarung kündigen. Danach kann er sich dagegen weder durch eine einseitige Erklärung noch durch eine Vereinbarung mit seiner Ehefrau von seinen dem Kind gegenüber übernommenen Verpflichtungen lösen. c) Die vertraglich übernommene Unterhaltspflicht des Ehemannes endet - anders als die gesetzliche Unterhaltspflicht - nicht ohne weiteres, Wenn in einem Statusverfahren die Nichtehelichkeit des Kindes rechtskräftig festgestellt worden ist.
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