Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.929,88 EUR festgesetzt.
I.
- ohne tatsächliche Feststellungen gemäß §§ 522 Abs. 2 S.4 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO -
II.
Die zulässige Berufung des Klägers gegen das angefochtene Urteil hat in der Sache nach einstimmiger Auffassung des Senates auch in der nunmehrigen Besetzung keinen Erfolg.
Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 05.09.2019 Bezug genommen.
Die Stellungnahme des Klägers vom 03.10.2019 rechtfertigt eine andere Entscheidung nicht, sondern gibt lediglich zu folgender ergänzenden Begründung Anlass:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|