OLG Naumburg - Beschluss vom 10.07.2012
3 WF 153/12 (VKH)
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; SGB XII § 94;
Fundstellen:
FuR 2013, 288
Vorinstanzen:
AG Dessau-Roßlau - 3 F 10/12 UK - 24.04.2012,

Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage der aus übergeleitetem Recht des Trägers der Sozialhilfe in Anspruch genommenen Eltern

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.07.2012 - Aktenzeichen 3 WF 153/12 (VKH)

DRsp Nr. 2012/22585

Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage der aus übergeleitetem Recht des Trägers der Sozialhilfe in Anspruch genommenen Eltern

Bei Inanspruchnahme der Eltern eines Volljährigen durch den Sozialhilfeträger aus gemäß § 94 SGB XII übergegangenem Recht auf Unterhalt besteht in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für einen negativen Feststellungsantrag der Eltern, wenn diese zunächst nicht außergerichtlich versucht haben, ihre Leistungsunfähigkeit gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend zu machen.

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Dessau-Roßlau vom 24. April 2012, Az.: 3 F 10/12 UK, wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 574 ZPO).

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1; SGB XII § 94;

Gründe: