Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fulda vom 20. Oktober 2005 sowie der weitergehende Antrag auf Einräumung der Befugnis, dem Kind A zu besonderen Anlässen Geschenke machen zu dürfen, werden zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; der Antragsteller hat den Antragsgegnern die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 2. und 3. sind miteinander verheiratet; sie sind die Eltern einer 1997 geborenen Tochter.
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