1. Der Antragsgegnerin wird die für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenkostenhilfe versagt.
2. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 10. September 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 3.000 €.
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