Auf die Beschwerde des antragstellenden Kreises wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Unna vom 16.02.2018 (
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den antragstellenden Kreis einen rückständigen Elternunterhalt für die Zeit vom 01.05. bis zum 30.11.2017 i.H.v. 1.157,48 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2017 zu zahlen.
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