Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bad Hersfeld vom 4. September 2014 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.500 € (10.500 € + 2.000 €) festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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