1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Salzungen vom 23.02.2011, Az. 2 F 62/11, wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag des Antragstellers an das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Salzungen zurückgegeben.
2. Das Gericht erster Instanz wird angewiesen, den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zu versagen.
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