Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 31.08.2012 wird der der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne vom 28.08.2012 abgeändert:
Der Antragsgegnerin wird für die 1. Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwältin X aus I ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
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