BayObLG - Beschluß vom 11.10.1999
1Z BR 44/99
Normen:
Deutsch-belgisches AnerkVollstrAbk; FamRÄndG Art. 7 § 1 ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
BayStMJ Gz. 3465 E - I - 2435/96,

Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

BayObLG, Beschluß vom 11.10.1999 - Aktenzeichen 1Z BR 44/99

DRsp Nr. 2000/284

Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Beklagten das verfahrenseinleitende Schriftstück so rechtzeitig zugestellt worden ist, daß er sich verteidigen konnte (hier: Zustellung nach dem in dem Schriftstück angegebenen Termin zur mündlichen Verhandlung, aber 32 Tage vor der gerichtlichen Entscheidung).«

Normenkette:

Deutsch-belgisches AnerkVollstrAbk; FamRÄndG Art. 7 § 1 ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind von Geburt an deutsche Staatsangehörige. Sie haben am 3.5.1993 vor dem Standesamt Straubing die Ehe geschlossen. Der Ehemann war damals wegen verschiedener Straftaten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz in Belgien und unterhielt außerdem als Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften eine Wohnung in Straßburg.

Am 29.7.1993 entwich der Ehemann aus dem psychiatrischen Krankenhaus. Er hielt sich anschließend zunächst in Italien auf, zum Teil in Begleitung der Ehefrau. Von Ende August bis Mitte September lebte er bei der Ehefrau in deren Wohnung in Belgien, wo ihn die Ehefrau auch polizeilich angemeldet hatte. Anschließend verbrachte er eine kurze Zeit in der Wohnung der Ehefrau in