Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 08.05.2012 (Az.: 129 F 18/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.925,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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