Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 2. Familiensenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 25. Juli 2011 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Erfurt vom 18. Februar 2011 zu Nr. I und II des Entscheidungsausspruchs aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
A.
Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) hat die Scheidung ihrer 2005 geschlossenen Ehe mit dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) beantragt.
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