Auf die Beschwerde der Anzunehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dachau vom 27.04.2021 (Az.
Ziff. 2: "Die Angenommene führt nunmehr den Geburtsnamen W. Die Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich nicht auf den Ehenamen der Angenommenen, der weiterhin "H. " lautet."
Ziffer 3. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Dachau vom 27.04.2021 (Az.
Die bisherigen Ziffern 4 und 5 werden Ziffer 3 und 4.
2.Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
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