Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Biedenkopf vom 1.6.2018 aufgehoben, so dass es bei der ratenfreien Verfahrenskostenhilfebewilligung bleibt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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