I. Der Kläger hat gegen die Beklagte beim Landgericht A. Klage erhoben mit dem Antrag, sie zu verurteilen, ihm "in der Zeit von Mai 1986 bis März 1989" monatlich einen Betrag von 3.000 DM zuzüglich 14% Mehrwertsteuer auf die monatlichen Beträge zu zahlen. Der Antrag ist dahin zu verstehen, daß der Zeitraum, für den die Zahlung der monatlichen Beträge verlangt wird, mit dem 1. Mai 1986 beginnt und mit dem 28. Februar 1989 endet. Das ergibt sich daraus, daß die Vereinbarung unter D. des notariellen Vertrages vom 15. Februar 1985, auf die der Kläger die Klageforderung stützt, eine mit 3.000 DM monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer zu vergütende Tätigkeit des Klägers "für die Dauer von vier Jahren, gerechnet ab dem 1. März 1985" vorsieht und er nach seinem Klagevortrag die vereinbarte Vergütung "einschließlich April 1986" erhalten hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|