Die Klägerin, eine Volksbank, verlangt vom Beklagten die Rückzahlung zweier Darlehen.
Der Beklagte, der nach einer Banklehre zunächst als Kreditsachbearbeiter tätig gewesen war, hatte sich später mit dem Architekten O. zu einer BGB -Gesellschaft zusammengeschlossen, um Altbaugrundstücke zu kaufen und nach Sanierung weiterzuveräußern. Beide erwarben Miteigentum je zu 1/2 an dem Grundstück K., L. Straße ... ; für ein von der W.-bank (W.-bank) zur Kaufpreisfinanzierung gewährtes, durch eine erstrangige Buchgrundschuld gesichertes Darlehen von 480.000 DM hafteten beide als Gesamtschuldner. Zum Jahresende 1979 wurde die BGB -Gesellschaft gekündigt; die Auseinandersetzung ist noch nicht abgeschlossen.
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