Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 28.10.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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