FG Niedersachsen - Urteil vom 09.07.2008
1 K 231/08
Normen:
EStG § 62; EStG § 63;

Rückforderung von Kindergeld August - November 2007; Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.07.2008 - Aktenzeichen 1 K 231/08

DRsp Nr. 2010/1154

Rückforderung von Kindergeld August - November 2007; Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

1. Ein vorübergehender von vornherein beschränkter Auslandsaufenthalt führt grundsätzlich nicht dazu, den Wohnsitz in Deutschland zu verlieren. 2. Ist der Auslandsaufenthalt auf mehr als ein Jahr angelegt, reichen kurzfristige Besuche oder sonstige Aufenthalte nicht aus, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen. 3. Bei periodischen Auslandsaufenthalten von nur sieben Monaten im Jahr und fünf Monaten in der Wohnung der Eltern im Inland liegen keine Elternbesuche vor. Vielmehr wird dann der Wohnsitz im Inland beibehalten.

Normenkette:

EStG § 62; EStG § 63;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen eines Kindergeldanspruchs über die Frage, ob das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgegeben hat.