Die Parteien, zwischenzeitlich geschiedene Eheleute, streiten noch um nachehelichen Unterhalt.
Das Familiengericht hat den Beklagten durch Scheidungsverbund-Urteil vom 20. 11. 1998 zur Zahlung einer Unterhaltsrente von 700 DM verurteilt. Dieses Urteil wurde dem Rechtsvertreter der Antragstellerin am 27. 11. 1998 und dem Rechtsvertreter des Antragsgegners am 30. 11. 1998 zugestellt.
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