Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 25.11.2020 hinsichtlich Ziffern 1. und 2. des Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 27.678,84 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zu 60 %, der Antragsgegnerin zu 40 % zur Last.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 67.174,92 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Sie streiten über die Rückzahlung von Schenkungen der Eltern des Antragstellers aus abgetretenem Recht.
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