OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 21.08.1995
3 WF 79/95
Normen:
BGB § 1634 ; FGG § 33 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 362

Ruhen eines periodisch eingeräumten Besuchsrechts zu besonderen Anlässen

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 21.08.1995 - Aktenzeichen 3 WF 79/95

DRsp Nr. 1996/22939

Ruhen eines periodisch eingeräumten Besuchsrechts zu besonderen Anlässen

Ein periodisch eingeräumtes Besuchsrecht (hier alle 14 Tage am Wochenende) ruht zu besonderen Gelegenheiten wie an hohen Festtagen und während des Familienurlaubs mit dem sorgeberechtigten Elternteil. Die Nichtgewährung von Besuchskontakten in diesen Zeiten stellt keine rechtswidrige Zuwiderhandlung im Sinne des § 33 FGG dar.

Normenkette:

BGB § 1634 ; FGG § 33 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 362