I. Der 1954 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1957 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) haben am 13. August 1982 die Ehe geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde dem Ehemann am 25. März 1998 zugestellt. Das am 16. März 2000 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - ist zum Scheidungsausspruch rechtskräftig.
Während der Ehezeit (1. August 1982 bis 28. Februar 1998, § 1587 Abs. 2 BGB) haben die Parteien folgende, jeweils auf den 28. Februar 1998 bezogenen Versorgungsanrechte erworben:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|