Auf die - sofortige - Beschwerde des Antragstellers wird der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Wismar - Familiengericht - vom 16.12.2015 geändert:
Zur Entscheidung berufen ist das Amtsgericht Wismar - Familiengericht.
Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.
Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Breiter bewilligt.
I.
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