Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.02.2023, Az.
I.
Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche.
Die Klägerinnen sind die Töchter des am xx.xx.2017 in München verstorbenen Erblassers, die Beklagte war dessen zweite Ehefrau.
Der Erblasser hatte mit seiner vorverstorbenen ersten Ehefrau am xx.xx.2008 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Klägerinnen als Erben des Letztversterbenden eingesetzt hatten.
Die Klägerinnen nehmen die Beklagte auf Räumung und Herausgabe der zum Nachlass gehörenden Immobilie in Pullach in Anspruch.
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