Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als Interessenschuldner im Verfahren auf Erlaß einer Verbleibensanordnung
BayObLG, Beschluß vom 05.02.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 260/96
DRsp Nr. 1997/3359
Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als Interessenschuldner im Verfahren auf Erlaß einer Verbleibensanordnung
»1. § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO gibt nur eine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die Gerichtsgebühren, nicht aber über die gerichtlichen Auslagen (Sachverständigenentschädigung; Bestätigung von BayObLGZ 1994, 1).2. Im Verfahren auf Erlaß einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4BGB sind Pflegeeltern Interessenschuldner nach § 2 Nr. 2KostO.«