Schadensersatzpflicht der Ehefrau bei Täuschung des Ehemanns über die Vaterschaft
BGH, Urteil vom 08.04.1981 - Aktenzeichen IV ZR 584/80
DRsp Nr. 1996/14401
Schadensersatzpflicht der Ehefrau bei Täuschung des Ehemanns über die Vaterschaft
Eine Ehefrau, die ihrem Ehemann vor der Eheschließung vorgespiegelt hat, daß nur er als Vater des von ihr erwarteten Kindes in Frage komme, kann nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 263StGB und nach § 826BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein.