Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter Erbenhaftung
BGH, Urteil vom 02.07.1992 - Aktenzeichen IX ZR 256/91
DRsp Nr. 1993/470
Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter Erbenhaftung
»a) Zur Schadensberechnung, wenn ein Rechtsanwalt, dessen Mandant als Erbe wegen einer Nachlaßverbindlichkeit in Anspruch genommen wird, pflichtwidrig versäumt, den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in den Titel aufnehmen zu lassen.b) Macht der schadensersatzpflichtige Rechtsanwalt geltend, der Erbe habe den Nachlaß schlecht verwaltet, muß dieser substantiiert dartun, daß er bei Erhebung der Dürftigkeitseinrede dem Gläubiger nicht nach § 1991BGB verantwortlich gewesen wäre.«