I. Die Parteien schlossen am 25. September 1954 in H. die Ehe. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war in A. (Mecklenburg-Vorpommern). Im Jahre 1980 trennten sie sich. Der Ehemann (Antragsgegner) verzog in die Bundesrepublik, während die Ehefrau (Antragstellerin) im Gebiet der ehemaligen DDR verblieb, wo sie noch heute wohnhaft ist.
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