I. Die Beteiligte zu 1 ist als Miteigentümerin zur Hälfte eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. An dem Grundstück ist ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für den Vater der Beteiligten zu 1 gebucht; zur Löschung des Rechts soll der Todesnachweis genügen. Außerdem sind die beiden Miteigentumsanteile mit einem Vorkaufsrecht zugunsten des jeweiligen anderen Miteigentümers belastet.
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