AA.: OLG Hamm, FamRZ 1990, 1359, das nur den Ehegatten verpflichtet sieht, der eigenes Einkommen hat. Dies gelte solange, wie der andere Partner zur Darlehenstilgung einkommenslos bleibt, und auch dann, wenn zuvor die Ehe der Darlehensnehmer geschieden wird.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|