AG Rotenburg (Wümme), - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 86/00
Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage
OLG Celle, Beschluss vom 25.04.2000 - Aktenzeichen 15 WF 78/00
DRsp Nr. 2004/8077
Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage
Ein in einem Merkmal (Fehlen eines Haarwirbels) abweichendes Aussehen eines Kindes reicht zur Begründung objektiv vernünftiger Abstammungszweifel nicht aus.