BVerfG - Beschluss vom 10.05.2008
2 BvR 588/08
Normen:
GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Frankfurt/Main, vom 18.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 L 709/08

Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen

BVerfG, Beschluss vom 10.05.2008 - Aktenzeichen 2 BvR 588/08

DRsp Nr. 2008/11369

Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen

Kann die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück. Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ;

Gründe:

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des Art. 6 GG zugunsten des Vaters eines im Bundesgebiet lebenden Kindes.