VG Frankfurt/Main, vom 18.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 L 709/08
Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen
BVerfG, Beschluss vom 10.05.2008 - Aktenzeichen 2 BvR 588/08
DRsp Nr. 2008/11369
Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen
Kann die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück. Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.