Das Amtsgericht Augsburg führt für die Betroffene ein Betreuungsverfahren, in welchem für sie für alle Angelegenheiten ihre Nichte zur Betreuerin bestellt ist. Die Betroffene hält sich nunmehr seit November 2004 in einem Seniorenheim im Bezirk des Amtsgerichts Lichtenfels auf. Deshalb will das Amtsgericht Augsburg das Verfahren an das zur Übernahme bereite Amtsgericht Lichtenfels abgeben. Die Betroffene hatte Gelegenheit zur Stellungnahme und hat sich nicht geäußert. Die Betreuerin hat auf zwei Anfragen des Gerichts, ob sie mit der Abgabe des Verfahrens einverstanden sei, nicht reagiert. Der für die Betroffene bestellte Verfahrenspfleger befürwortet eine Abgabe an das Amtsgericht Lichtenfels. Der Senat hält die Abgabe für gerechtfertigt.
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