I.
Vor dem Familiengericht war seit dem 05.02.2007 ein Verfahren auf Scheidung der Ehe der Kindeseltern rechtshängig.
Durch Schriftsatz vom 16.08.2007, der am 20.08.2007 bei dem Familiengericht eingegangen ist, hat die Kindesmutter im Scheidungsverbund beantragt, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind S, geb. am 23.01.2003, auf sie allein zu übertragen (Bl. 35 d.A.).
In der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht am 26.09.2007 hat sie sodann beantragt, die Folgesache Sorgerecht aus dem Verfahren abzutrennen.
Der zu diesem Zeitpunkt anwaltlich nicht vertretene Kindesvater hat der Abtrennung zugestimmt.
Das Familiengericht hat daraufhin die Folgesache aus dem Scheidungsverbund abgetrennt und die Ehe der Parteien geschieden.
In dem Sorgerechtsverfahren hat der Kindesvater sich dann durch die Beschwerdeführer anwaltlich vertreten lassen.
In der mündlichen Verhandlung vom 19.12.2007 hat er der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Kindesmutter zugestimmt
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|