Selbstbehalt der einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Mutter; Einsatz des Vermögens
OLG Rostock, Beschluss vom 13.09.2004 - Aktenzeichen 10 UF 33/04
DRsp Nr. 2006/10540
Selbstbehalt der einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Mutter; Einsatz des Vermögens
1. Der Selbstbehalt einer Mutter gegenüber den Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes aus geschiedener Ehe ist um 25% zu kürzen, wenn sie mit einem ebenfalls erwerbstätigen Lebensgefährten zusammen lebt.2. Größere Geldbeträge (hier: aus der Übertragung des hälftigen Miteigentums am Hausgrundstück der früheren Familie) sind zur Zahlung des Regelbetrages einzusetzen.