KG - Beschluss vom 26.02.2001
18 WF 51/01
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 3 § 1612b Abs. 1, 2, 3 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 163
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 159 F 4919/00

Selbstbehalt des erkrankten Unterhaltsverpflichteten gegenüber einem volljährigen Kind

KG, Beschluss vom 26.02.2001 - Aktenzeichen 18 WF 51/01

DRsp Nr. 2005/13248

Selbstbehalt des erkrankten Unterhaltsverpflichteten gegenüber einem volljährigen Kind

»1. Bei länger dauernder Erkrankung richtet sich der angemessene Selbstbehalt des erkrankten Elternteils gegenüber dem volljährigen Kind nach dem Selbstbehalt nicht erwerbstätiger Eltern. Krankheitsbedingte Aufwendungen können vom Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd abgezogen werden.