OLG Brandenburg, vom 01.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 UF 203/05
AG Perleberg, vom 27.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 19 F 96/00
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
BGH, Beschluß vom 17.01.2007 - Aktenzeichen XII ZA 37/06
DRsp Nr. 2007/3043
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, jedoch höchstens bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.