OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.11.2006
6 WF 88/06
Normen:
BGB § 1570 § 1615 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1329
NJW-RR 2007, 368
OLGReport-Saarbrücken 2007, 200
Vorinstanzen:
AG Neunkirchen, vom 12.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 312/06

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes durch den Unterhaltsberechtigten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 6 WF 88/06

DRsp Nr. 2007/6732

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes durch den Unterhaltsberechtigten

»Die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten sind auch bei Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes durch den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich höher anzusetzen als gegenüber minderjährigen Kindern; dabei ist im Regelfall von dem Betrag auszugehen, der in der Mitte zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt liegt.«

Normenkette:

BGB § 1570 § 1615 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Aus der Ehe der Parteien ist ein Kind - die am . November 2002 geborene Tochter M. - hervorgegangen. M. lebt bei der Klägerin, die sie versorgt und betreut. Durch das am 4. August 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Neunkirchen - 17 F 67/06 S - ist die Ehe geschieden worden.

Die am . März 1977 geborene, derzeit 29 Jahre alte Klägerin ist nicht erwerbstätig. Seit Juli 2006 bezieht sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von der ARGE ("Arbeitslosengeld II"). Der Beklagte ist vollschichtig erwerbstätig und erzielt - nach dem im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren zu Grunde gelegten Vorbringen der Klägerin - ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.500 EUR.