OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.11.2006
6 UF 29/06
Normen:
BGB § 1579 Nr. 1, Nr. 6 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1738
FuR 2007, 184
OLGReport-Saarbrücken 2007, 127
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken - 2 F 341/05 UE/UK - 17.02.2006,

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern - Mangelfallberechnung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 6 UF 29/06

DRsp Nr. 2007/6735

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern - Mangelfallberechnung

»1. Die Selbstbehaltsätze gegenüber Ehegatten sind grundsätzlich höher anzusetzen als gegenüber minderjährigen Kindern. Dabei ist von dem Betrag auszugehen, der in der Mitte zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt liegt. 2. Zur Frage der Mangelfallberechnung in diesen Fällen.«

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 1, Nr. 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien haben am 30. Dezember 2003 miteinander die Ehe geschlossen, aus der das am September 2004 geborene Kind F.-L. hervorgegangen ist. Seit Januar 2005 leben die Parteien voneinander getrennt. F.-L. wird von der Beklagten betreut. Diese hat den Kläger auf Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt in Anspruch genommen; am 4. Mai 2005 schlossen die Parteien vor dem Amtsgericht - Familiengericht - in Saarbrücken einen Vergleich - 2 F 126/05 UKi/UE EA I -, in dem sich der Kläger u. a. verpflichtete, an die Beklagte ab Juni 2005 monatlich Trennungsunterhalt in Höhe von 619 EUR und Kindesunterhalt in Höhe von 192 EUR zu zahlen.