KG, vom 26.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 128/06
LG Berlin, vom 05.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O 42/06
Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus der Bürgschaft
BGH, Urteil vom 29.01.2008 - Aktenzeichen XI ZR 160/07
DRsp Nr. 2008/8520
Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus der Bürgschaft
»a) Eine Bürgschaft gemäß § 7MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers bei Nichtigkeit des Bauträgervertrages mangels ordnungsgemäßer Beurkundung gemäß § 313 Satz 1 BGB a.F. bzw. § 311b Satz 1 BGB n.F. unabhängig davon, ob Erwerber und Bauträger die Formunwirksamkeit zu vertreten haben.b) Die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.«