Sittenwidrige Mitverpflichtung der Lebensgefährtin für Darlehn
OLG Köln, Urteil vom 12.04.1995 - Aktenzeichen 19 U 27/94
DRsp Nr. 1995/7826
Sittenwidrige Mitverpflichtung der Lebensgefährtin für Darlehn
Veranlaßt die Bank bei einem von ihr finanzierten Hauskauf die Lebensgefährtin des Käufers, dem Darlehensvertrag über 425.000, - DM beizutreten und über diese Summe auch noch ein abstraktes Schuldanerkenntnis abzugeben, obwohl diese nur über ein gesichertes Einkommen von 1.500, - DM netto verfügt und auch nicht Miteigentümerin des Hauses werden soll, so belastet ein solcher Vertrag die Lebensgefährtin ungewöhnlich stark, wobei die Vermutung dafür spricht, daß er das Ergebnis strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn der gewährte Kredit sich nur zu 60 % als Real - und zu 40 % als Personalkredit darstellt.