Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung der Ehefrau für einen Geschäftskredit
OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.1992 - Aktenzeichen 11 W 15/92
DRsp Nr. 2006/6512
Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung der Ehefrau für einen Geschäftskredit
»Zur Frage, ob die Mitverpflichtung einer Ehefrau für einen ihrem Ehemann gewährten Geschäftskredit wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, wenn die Ehefrau in den teils auf ihren Namen, teils auf den Namen ihres Ehemannes angemeldeten Gewerben mitarbeitet.«