Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ulm (
abgeändert:
Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... bewilligt.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei, außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten (§§ 76 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 4 ZPO).
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