1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 31.10.2023 (Az.
2. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet. Für die unbegründete Beschwerde wird eine Gebühr von 66,00 € erhoben.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren durch das Familiengericht Mannheim.
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