Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Strausberg vom 08.03.2019 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht zurückverwiesen, das über den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entscheiden soll.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
1. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Zurückweisung eines Kostenausgleichs- und Festsetzungsantrags in einer Trennungsunterhaltssache.
Aufgrund eines Beschlusses des OLG vom 10.07.2018 haben der Antragsgegner von den Kosten der I. Instanz 60 % und denen der II. Instanz 55 % zu tragen, die übrigen Kosten die Antragstellerin (1280r).
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