Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 01.10.2021 wird die Vorlageverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 06.10.2021 aufgehoben.
2Das Verfahren wird zur Durchführung des Beschwerdeabhilfeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - München zurückverwiesen.
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