OLG Naumburg - Beschluss vom 21.09.2006
3 WF 141/06
Normen:
ZPO § 620c ; ZPO § 621g Satz 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1035
OLGReport-Naumburg 2007, 659
Vorinstanzen:
AG Zerbst, vom 01.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 403/05

Sofortige Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.2006 - Aktenzeichen 3 WF 141/06

DRsp Nr. 2007/2138

Sofortige Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung

»Nachdem eine einstweilige Anordnung erlassen worden war, wurde die Hauptsache zurückgenommen. Das Familiengericht hat die Kosten der einstweiligen Anordnung dem Antragsgegner auferlegt. Der Senat hat die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen, weil die Beschwerde nicht weitergehen kann als die Hauptsache.«

Normenkette:

ZPO § 620c ; ZPO § 621g Satz 2 ;

Entscheidungsgründe: