OLG Naumburg - Beschluss vom 11.12.2007
8 UF 230/07
Normen:
ZPO § 93 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1643
OLGReport-Naumburg 2008, 558
Vorinstanzen:
AG Halle (Saale) - 27 F 1701/07 - 08.11.2007,

Sofortiges Anerkenntnis trotz im schriftlichen Vorverfahren erfolgter Anzeige der Verteidigungsbereitschaft

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 8 UF 230/07

DRsp Nr. 2008/10720

Sofortiges Anerkenntnis trotz im schriftlichen Vorverfahren erfolgter Anzeige der Verteidigungsbereitschaft

»Erklärt der Beklagte im schriftlichen Vorverfahren nur seine Verteidigungsbereitschaft - statt einen klageabweisenden Sachantrag anzukündigen - kann er noch innerhalb der Frist zur Klageerwiderung "sofort" mit der günstigen Kostenfolge aus § 93 ZPO anerkennen.«

Normenkette:

ZPO § 93 ;

Entscheidungsgründe:

Die sofortige Beschwerde des Beklagten (§§ 99 Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 Abs. 1 S. 1 ZPO) ist zulässig, jedoch unbegründet.