Sofortiges Anerkenntnis trotz im schriftlichen Vorverfahren erfolgter Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 8 UF 230/07
DRsp Nr. 2008/10720
Sofortiges Anerkenntnis trotz im schriftlichen Vorverfahren erfolgter Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
»Erklärt der Beklagte im schriftlichen Vorverfahren nur seine Verteidigungsbereitschaft - statt einen klageabweisenden Sachantrag anzukündigen - kann er noch innerhalb der Frist zur Klageerwiderung "sofort" mit der günstigen Kostenfolge aus § 93ZPO anerkennen.«