AG Eisenhüttenstadt, vom 19.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 253/07
Sorgerechtsübertragung unter Berücksichtigung der Willensbekundung des kurz vor Volljährigkeit stehenden Kindes
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2008 - Aktenzeichen 10 UF 223/07
DRsp Nr. 2008/5394
Sorgerechtsübertragung unter Berücksichtigung der Willensbekundung des kurz vor Volljährigkeit stehenden Kindes
Die Rückübertragung des Sorgerechts für die kurz vor der Volljährigkeit stehende Tochter hat auf die Mutter zu erfolgen, wenn die Tochter wieder vom Vater zu der Mutter zurückgezogen ist und von beiden ein entsprechender Wille geäußert wurde. In Anbetracht des Alters des Kindes ist einer solchen Willensäußerung ein hohes Gewicht beizumessen. Es ist daher nicht angemessen, das erst kurzfristig dem Vater übertragene Sorgerecht bei diesem zu belassen und nur eine Übertragung der Teilbereiche des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von Vertrags- und Behördenangelegenheiten auf die Mutter vorzunehmen.