BGH - Beschluß vom 19.06.1996
XII ZB 85/96
Normen:
ZPO § 233 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996,1468

Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Eintragung und Überwachung von Fristen

BGH, Beschluß vom 19.06.1996 - Aktenzeichen XII ZB 85/96

DRsp Nr. 1997/4986

Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Eintragung und Überwachung von Fristen

Ein Rechtsanwalt genügt seinen Sorgfaltspflichten hinsichtlich Eintragung und der Überwachung von Fristen, wenn er einer erfahrenen und zuverlässigen Büroangestellten die allgemeine Anweisung erteilt, eine Rechtsmittelfrist nach Berechnung stets zunächst im Fristenkalender und erst anschließend in der Handakte zu notieren. Die Befolgung dieser allgemeinen Anweisung braucht von dem Rechtsanwalt nicht im Einzelfall überprüft zu werden.

Normenkette:

ZPO § 233 ;

Gründe: